Ihr Pferd verdient nur das Beste


Ob Turnier, Kauf oder Umzug: Wir transportieren Ihr Pferd sicher, komfortabel und artgerecht!

 

Service


Dank modernster Fahrzeuge und einer maximalen Nutzlast
von 2300 kg reisen bis zu drei große Pferde quer verladen –
für eine stressfreie Fahrt.

Ein spezielles Fahrwerk sorgt für eine ruhige Straßenlage
und optionale Hengst- und Fohlengitter garantieren
maximale Sicherheit.

Selbstverständlich sind unsere Transporte vom Veterinäramt genehmigt und entsprechen höchsten Standards.


Keine Sorge um Versorgung und Betreuung:
Frisches Wasser, Futter nach Vorgabe, Kameraüberwachung
und eine Stallapotheke sind stets an Bord.

Ihre wertvollen Tiere sind rundum geschützt, während unser
effizientes Planungssystem eine nachhaltige und reibungslose
Fahrt garantiert – ohne klassische Sammeltransporte!

Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen

Transporte bei Kauf / Verkauf

Turnierbegleitung / Lehrgänge

Umzug

Sonderfahrten / Einzeltransporte

Keine klassischen Sammeltransporte,
max. 3 Pferde

Fohlentransporte

Hengsttransporte

Keine Schlachttransporte

Unser Team bringt nicht nur Leidenschaft
für Pferde mit sondern auch die passende Qualifikation

Kraftverkehrsunternehmer und Kraftverkehrsmeister

Physiotherapeut für Mensch und Tier

Jetzt Angebot anfordern!

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich ein
unverbindliches Transportangebot erstellen.
Ob Turnierbegleitung, Sonderfahrt oder Fohlentransport –
wir sind der zuverlässige Partner für Ihren Transport.

Unsere Transportländer sich Deutschland, Österreich, Schweiz und Frankreich.
Weitere Länder gerne auf Anfrage.

KONTAKT
IMPRESSUM
Datenschutz
AGB
  • Lizenzen

EU Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Verordnung
EG Nr. 1071/2009


Zulassung zum Transportunternehmer
gem. Verordnung Nr. 1/2005
über den Schutz von Tieren beim Transport
Zulassungsnummer: 08336104188


Befähigungsnachweis gem. Verordnung Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport

  • Versicherung

Güterschadenshaftpflichtversicherung gem. § 7 GüKG