Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen
Pferdetransporte Kandertal GmbH
Am Felsen 7
79429 Malsburg-Marzell
nachfolgend Frachtführer genannt als Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftragbeber nachfolgend Absender genannt.
Die Grundlage der AGB basiert auf dem Handelsgesetzbuch.
Vertragsgegenstand
Der Frachtführer übernimmt für den Auftraggeber den Transport von Pferden im In-und Ausland. Der Auftraggeber unterrichtet den Frachtführer rechtzeitig über alle wesentlichen Einzelheiten,die für die Durchführung des Auftrages relevant sind.
2. Frachtbrief
Der Frachtbrief (§ 408 HGB) ist die Grundlage des Frachtvertrages (§ 407 HGB). In ihm werden alle Vereinbarungen festgehalten. Dieser wir vom Absender und dem Frachtführer unterschrieben.Bei grenzüberschreitenden Transporten ist ein CMR-Frachtbrief auszustellen und vom Absender und vom Frachtführer zu unterschreiben.
3. Frachtkosten
Die Kosten für den jeweiligen Transport richten nach der vertraglichen Verinbarung zwischen Absender und Frachtführer.Zusätzliche Kosten können in branchenüblicher Höhe entstehen bei längerer Verladezeit oder Wartezeiten beim Be / Entladen wenn dies zu erheblichen Verzögerungen führt.Eine Anzahlung von einem Drittel der vereinbarten Fracht ist im Voraus spätesens 10 Werktage vor dem Transport zu leisten. Der Restbetrag ist bei Beladung oder Entladung in bar zu entrichten. Alternativ kann der gesamte Betrag im Voraus überwiesen werden.
4. Stornierung des Auftrages
Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen. Bis 14 Werktage vor dem geplanten Transport ist die Stornierung kosenfrei. Ab 5 Werktage werden ein Drittel der vereinbarten Fracht (Anzahlung) berechnet.
5. Übergabe des Beförderungsgutes
Der Absender übergibt dem Frachtführer das Beförderungsgut in einem beförderungsfähigen Zustand gem. § 411 HGB. Der Absender stellt dem Frachtführer alle erforderlichen und ordnungsgemäß ausgestellten Begleitpapiere vor Beginn des Transportes zur Verfügung gem. §§ 410, 415 HGB. Equidenpass und sonstige Dokumente (z.B. Atteste, Tierhalterbescheinigung, Handelsrechnung, etc.) sind dem Frachtführer vor Transportbeginn auszuhändigen. Bei fehlenden Dokumenten die nicht an den Frachtführer ausgehändigt wurden, übernimmt dieser keine Haftung und Kosten im Falle einer behördlichen Kontrolle und die dadurch entstehenden Konsequenzen. Der Absender erklärt, daß das zu transportierende Pferd frei von Krankheiten und somit transportfähig ist. Ausnahme: Veterinärmedizinischer Notfall in Tierklinik / Tierarzt. Bei Bedarf kann auf Anfrage Equipment / Pferdebedarf z.B. Sättel, Pflegeutensilien, Futtermittel, o.ä. mitgenommen werden.
6. Durchführung des Transportes
Der Transport erfolgt in eigens für Equiden konstruierten Fahrzeuegen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Eine Abnahme gem. Tiertransportverordnung wurde vom zuständigen Veterinäramt durchgeführt und die Erlaubnis erteilt. Der Frachtführer erklärt, daß er über die notwendigen Genehmigungen verfügt:EU Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Verordnung EG Nr. 1071/2009Zulassung zum Transportunternehmer gem. Verordnung EG Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport Die Auswahl der optimalen Routenführung obliegt dem Frachtführer. Eine Mitnahme betriebsfremder Personen ist ausgeschlossen.
7. Verladen und Entladen
Der Absender oder eine beauftragte Person ist für die beförderungsichere Be- und Entladung verantwortlich. Für die betriebssichere Verladung ist der Frachtführer verantwortlich und weist den Platz im Transportfahrzeug zu. Der Frachtführer ist beim Be- und Entladen von der Haftung ausgenommen. Für das Be- und Entladen steht ein Zeitfenster von 45 Minuten zur Verfügung.
8. Haftung
Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
Beförderung lebender Tiere ( § 427 (1) 6. )
Für die vom Transportgut ausgehenden Schäden ist der Frachtführer haftungsbefreit.
Der Frachtführer ist gem. GüKG §7 mit einer Güterschadenshaftpflichtversicherung versichert.
Der Absender haftet für Schäden, die beim Be-/ Entladen und während des Transports von seinem Pferd verursacht werden. Der Absender erklärt, daß eine Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.
9. Sonstiges
Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Firmensitz von Pferdetransporte Kandertal GmbHAbweichungen der AGB finden keine Anwendung oder bedürfen ausdrücklich einer Schriftform.
Mit Abschluss des Frachtgeschäftes durch den Frachtvertrag (Frachtbrief) werden die AGB anerkannt und finden Anwendung.